Die Gilde ist ein Zusammenschluss von Handwerkern und Händlern und wird vom Gildenrat geleitet. Dieser gehört wohl zu den wichtigsten weltlichen Institutionen im Reich Danglar. Er legt die Steuern fest (in Absprache mit und abhängig vom Fürsten natürlich, der in dieser Sache das letzte Wort hat) und kümmert sich um alle währungsrelevanten Dinge sowie um die Aufrechterhaltung der Währung an sich, des Danglarschen Schekels. Zudem haben sie eine Art Bankensystem eingerichtet - in den Gildenhäusern sind Vertretungen vorhanden.
Die Gilde agiert autark - keine Gilde oder Zunft ist den Bhan oder Tarobhan (z.B. in deren Lehen ein Gildenhaus liegt) Rechenschaft schuldig, d.h. die Gilden genießen einen immensen Schutz gegen die Willkür der Lehnsherren. Das ist aber nicht immer ein Vorteil:
Nicht selten versucht eine Gilde, ihre Machtposition gegenüber einem schwachen Lehnsherren auszunutzen. Mittlerweile besitzen die Gilden eigene Ländereien, eigene Befestigungen und sogar Söldnertruppen, die vom Gildenrat verwaltet werden.
Vorteile der Gildenmitgliedschaft
Schutz: Die Gilden lassen sich ungerne in ihre Geschäfte pfuschen - jeder Gildenmeister hat das Recht auf Schutz durch die Miliz der Gilde, sprich: auf Söldnertruppen, die die Gilde bezahlt.
Die Gilden können wesentlich mehr Ressourcen aufkaufen und verwalten, da ihr finanzieller Spielraum erheblich höher liegt.
Wenn es einer Gilde schlecht geht, kann sie günstige Kredite erwerben, ohne Angst vor horrenden Zinsen haben zu müssen.
Auch bekommen die Gilden die lukrativeren Aufträge, weil sie selbst genug Leute und Ressourcen besitzen, um Großaufträge effizient zu erledigen, und weil sie ein gewisses Qualitätsniveau garantieren.
Schlußendlich haben die Gilden kaum Konkurrenz, da sie meistens in der Lage sind, viele andere Anbieter zu unterbieten.
Die Gilden haben zudem das Monopol auf die meisten Im- und Exporte - schließlich können sie wesentlich leichter Transport und Bewachung finanzieren und organisieren.
Der letzte Punkt zeigt natürlich auch einen gefährlichen Nachteil auf: Wenn die Gilden eine Monopolstellung innehaben - wie es schon in vielen Zünften ist - können sie ihre Preise willkürlich festlegen und ihr Monopol ausnutzen. Aber dies ist bis jetzt noch nicht vorgekommen, da der Fürst noch in diese Preisfestlegungen eingreift. Zudem gibt es Statuten, in denen eine gewisse “Händlerehre” festgelegt ist. Darunter fällt auch der Wucher - er ist in den Gilden verpönt.
Die Gilde bespielen
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Gilde zu bespielen:
Die eine ist ein Gildenhandwerker. Dabei setzen oben genannte Aufnahmebedingungen aber gewisse Grenzen, deshalb muß ein Gildenhandwerker mit der SL abgesprochen werden. Freie Handwerker sind natürlich ihren Berufsgenossen in anderen Ländern sehr ähnlich.
Die andere ist der Gildensöldner, ein einfacher Kriegercharakter, der sich für mehr oder weniger viel Geld anheuern läßt. Es gibt dabei feste Söldner, die stets einer gewissen Zunft zugehörig sind oder langfristige Garnisonsverträge haben. Dann gibt es die freien Söldner, die sich bei jedem Vertrag neu orientieren - manche von ihnen sind dabei auf gewisse Handelsrouten besonders erpicht, weil sie besonders ruhig sind oder weil sie an einem Endpunkt der Strecke eine Familie oder ein Zuhause haben. Für Spieler empfehlen sich eigentlich mehr freie Söldner - die Gewandung ist je nach Gilde unterschiedlich und sollte mit der SL abgesprochen werden.
Bedingungen, um Mitglied der Gilde zu werden
Das Geschäft muß eine gewisse Größe haben: Mindestens 3 Handwerker und mehrere Bedienstete. Eine Bildung von Ketten ist dabei möglich, das heißt: 5 Schmiede in 5 Dörfern können sich zu einem Geschäft zusammenschließen und der Gilde beitreten.
Er muß nachweisen, daß seine Geschäfte sauber sind, sprich: Er darf keine illegalen Aktivitäten durchführen (oder sich zumindest nicht erwischen lassen).
Er muß eine Einstiegsprämie von 1000 Schekeln zahlen und monatlich derzeit 2,3% seines Umsatzes an die Gilde abführen. Das abgeführte Geld wird zur Modernisierung, zum Unterhalt oder zum gesammelten Ressourcenkauf benutzt. Im eigentlichen Sinne dient es als Rücklage für alle Gilden zusammen. Der gewählte Vertreter (sprich: Der Sethem Shekar) verwaltet dieses Geld.
Sein Geschäft sollte in einer größeren Stadt liegen. Wenn nicht, sollte es an einer lukrativen Handelsstraße oder ähnlichem liegen oder irgendeinen Nutzen für die gesamte Gilde haben.
Er muß sich verpflichten, Gildenaufträge vorrangig zu bearbeiten.
Aufbau des Gildenrats
Der Gildenrat setzt sich wie folgt zusammen:
Jede Gilde der gleichen Zunft (z.B. alle Waffenschmiede oder alle Tuchweber) wählen unabhängig von den Ratstreffen einen Vertreter auf Vertragsbasis (so können die Verträge unterschiedliche Laufzeiten oder Mitspracherechte haben, etc.). Diese Person vertritt nun die gesamte Zunft im Gildenrat und regelt alle wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen innerhalb und außerhalb der Zunft. Man kann sogar sagen, daß jede Gilde, die mit einer anderen Gilde der gleichen Zunft im Rechtsstreit liegt, erst versucht, ein Urteil über den Vertreter der Zunft zu erwirken. Erst, wenn das nicht funktioniert bzw. keine Einigung erzielt wird (der Vertreter sollte hier eher als Schlichter gesehen werden, obwohl er empfindliche Strafen verhängen kann, zum Beispiel Gildenausschluß, Geldstrafen etc.), werden die eigentlichen Richter, sprich: die Preardin, zu Rate gezogen. Das Gleiche gilt auch für Gilden unterschiedlicher Zünfte, nur hier ist der Schlichter ein Abgesandter des Gildenrates.
Ähnlich, wie der Rat vorher bestimmt wurde (alle Gilden einer Zunft wählen einen Vertreter, der sie nun im Gildenrat vertritt), wählt auch der Gildenrat einen Vertreter bei Hofe. Dieser Vertreter legt die Interessen der Gilden dem Falghaten dar und versucht auch, sie durchzudrücken. Natürlich muß der Vertreter auch die finanziellen Belange des Reiches gegenüber dem Rat darlegen und vertreten. Aufgrund der etwas sensiblen Situation und des Aufbaus der Gilden und nicht zuletzt wegen ihres gewaltigen Machtpotentials haben bis jetzt beide Seiten sorgfältig darauf geachtet, alle Konflikte und Probleme gütlich zu regeln. Der Falghat weiß um die Macht der Gilden und ihr finanzielles Potential (ungefähr 60% aller Geldeinnahmen kommen von den Gilden), genauso wie der Sethem Shekar und die meisten Gildenmeister um die Macht des Falghaten wissen. Sollte die Gilde irgendwann einmal eine Gefahr für die Stabilität des Reiches werden, so würden der Orden und die Bhanschaft mit wachsender Begeisterung die Gilde zerschlagen.
Steuern und deren Verwendung
Jeder Gildenvertreter hat am Ende jeden Geschäftsjahres (ja, uns ist die Buchführung bekannt) ungefähr 5 - 30% von jeder Gilde seiner Zunft an Geld zusätzlich einzutreiben. Das bezieht sich allerdings auf den Reingewinn - gewisse Spielräume dürfen auch nicht übersehen werden, wird z.B. nur Verlust eingefahren, so bekommt die betreffende Gilde sogar noch Geld, wenn es nachvollziehbar ist. Dieses Geld wird dann unter den Gilden, die es nötig haben, verteilt - mindestens 75 % müssen aber an den Ratsvertreter abgeführt werden. Dieser wiederum verteilt das Geld unter den Gildenvertretern, die es für Ihre Zünfte nötig haben (die Gilde der Bauern ist dabei ein gutes Beispiel - sie braucht jedes Jahr Geld, damit sie das fehlende Getreide aufkaufen kann). Mindestens die Hälfte des Geldes aller Gildenvertreter muß aber dem Falghaten, sprich: der Schatzkammer des Reiches, zugeführt werden. Dies sind die Einnahmen ohne Berücksichtigung der Steuer, die noch jeder in Danglar, egal ob Bettler oder Edelmann, ob Soldat oder Gildenangehöriger, zu zahlen hat. Der Steuersatz reicht von in Friedenszeiten 5% des Reingewinns bis hin zu 15% des Reingewinns in Krisenzeiten und wird einmal im Jahr fällig. Für das Eintreiben der Steuern sind vornehmlich die Rotwehr, bzw. die Bhanschaft zuständig. Natürlich halten normale Bauern oder sogar Bettler ihre Einnahmen und Ausgaben nicht nach. Daher wird ihnen von ihrem derzeitigen Geld die verlangte Summe abgenommen.
Jene, die keine Steuern zahlen können, werden erst einmal in Ruhe gelassen. Sollte sich das aber wiederholen (und dabei ist es egal, ob es 3 Jahre später ist), werden diese Leute abgemahnt (immerhin geschieht die Steuereintreibung zu festen Terminen und nicht willkürlich, was so viel heißt wie: die Bürger können sich darauf einstellen und sogar Geld für diesen Tag beiseite schaffen). Bei einem fünften Verstoß bzw. einer fünften Nichtzahlung können diverse Strafen die Folge sein: etwa monatliche Abgaben für einen bestimmten Zeitraum, Enteignung o.ä. Wenn ein Bürger vor dem Steuertermin erklärt, dass er aufgrund bestimmter Umstände nicht zahlungsfähig sein wird, kann er das seinem Lehnsherrn mitteilen. Dieser gibt ihm dann einen neuen Termin oder erlässt ihm in diesem Jahr vielleicht die Steuer (das wird nicht weiter verfolgt, da sich die Person freiwillig gestellt hat, der Nachweis, warum und weswegen er zahlungsunfähig ist, muß aber erbracht werden, und das ziemlich genau).
Diplomatie und Handelsbeziehungen
Die Diplomatie, vielmehr die Diplomatie im Sinne von Handelsbeziehungen (wozu natürlich auch der Kauf von Land für die Gilde bzw. die Errichtung von Gildenhäusern in anderen Ländern gehört), fällt auch in das Aufgabengebiet der Gilden. In diesem Sinne haben die Gilden recht freie Hand, natürlich muß der Falghat zu all ihren Schritten seinen Segen geben. Die restlich Diplomatie, wie z.B. Bündnisse und ähnliches, wird nicht selten auch von den Gilden übernommen, dann aber auf direkte Anweisung des Falghaten. Es kommt aber auch vor, daß der Falghat einen Abgesandten aus den Reihen der Bhanschaft und sogar gelegentlich aus den Reihen des Ordens bestimmt, der gewisse Verhandlungen führen soll. Chefdiplomat ist aber natürlich weiter der Galescharo. Eine Sonderstellung ähnlich wie die Gilden hat auch der Orden. Er kann diplomatische Kontakte knüpfen, auch ohne Anweisung des Falghaten. Das dient aber nur dazu, Berichte über andere Völker zu verfassen, damit der Falghat im Nachhinein bestimmen kann, wie mit dem Volk umgegangen werden soll. Nebenbei dient dies auch dazu, Krack´s in anderen Reichen zu eröffnen (Krack = Ordensfestung).
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