
Danglar ist groß, und der Falghat kann nicht überall sein – deshalb gibt es Bhan (weiblich: Bhanowa)
Ein Bhan verwaltet ein Lehen (in Danglar „Hor“ genannt) und dessen Einwohner.
Ein Tarobhan herrscht über ein Horken, das aus mehreren Hors besteht; ihm unterstehen die zugehörigen Bhan.
Ein Tarq herrscht über ein Falg, das aus mehreren Horken besteht.
Ein Falgetarq leitet eins der vier Danglarer Falghoren (das wiederum aus mehreren Falgen besteht) und ist danach zusammen mit dem Tarbhan (höchster Bhan ohne Lehen, rein militärischer Rang) und nach dem Falghaten der höchste Adelsrang, den ein Danglarer innehaben kann.
Bhan sind adelig (aber nicht jeder Adlige ist Bhan), wer nicht schon aus einer adeligen Familie stammt, wird mit “Amtsantritt” in den Adelsstand erhoben.
Ein Bhan trägt einen Wappenrock in seinen Wappenfarben, in dessen Mitte sich das Familienwappen befindet. Außerdem sind auf dem Wappenrock die Wappen derer angebracht, denen er untersteht: Auf der rechten Brust befindet sich das Landeswappen (der silberne Säbelzahntiger-Kopf), auf der linken Brust das Wappen des Falgetarqs, auf der linken Unterhälfte das Wappen des Tarq und auf der rechten Unterhälfte das Wappen des Tarobhan.

Die Bhangor
Danglarische Adlige werden als junge Mädchen bzw. Jungen in die Obhut eines (meist mit der Familie befreundeten) Bhan gegeben, um von ihm als Bhangor (mit Knappen vergleichbar) ausgebildet und später selbst Bhan bzw. Bhanowa zu werden.
Ein Bhangor trägt einen Wappenrock in den Wappenfarben seines Herrn mit dessen Wappen auf der Brust.
Aufgaben der Bhanschaft und Rechtsprechung
Ein Bhan kann von der Bevölkerung seines Lehens bestimmte Dienste fordern, Steuern erheben (und zieht auch die Steuern des Falghaten ein) und ist im Gegenzug für dessen Schutz und die Vertretung seiner Interessen in der Bhanschaft zuständig. Er ist bewaffnet und ausgerüstet genug, um im Verteidigungsfall einen Heerführer abzugeben.
Unter werden Männer und Frauen zum Dienst in der Garde des Bhans eingezogen, die für den Schutz des Hofes und der Einwohner des Hors zuständig sind. Die Bhangarden schlichten Streit, nehmen Verbrecher fest und bewachen schlussendlich auch die Kerker.
Für die Rechtssprechung sind zwar grundsätzlich die Preadin zuständig, ist allerdings keiner im Umkreis einer Tagesreise erreichbar, kann der Bhan kleinere Delikte aburteilen. Ist er befangen, übernimmt der nächsthöhere Bhanrang die Rechtssprechung.
Geht es um Körperverletzung oder vorsätzliche Vergehen in schwereren Fällen, muss in jedem Fall ein Preardin hinzugeholt werden.
Zur Entlastung der Preardin gibt es eine Ausnahme:
Verletzt ein Bhan in einem fremden Hor einen Gemeinen, kann er das Delikt durch Zahlung von Wehrgeld an den Bhan des Hors bereinigen. Im Falle von Uneinigkeiten kann hierbei von jedem Beteiligten (den Bhan sowie dem Gemeinen!) ein Preardin hinzugezogen werden.
Grundsätzlich gilt in Danglar die Fehde, die Auseinandersetzung zwischen zwei Familien bis zum bitteren Ende (wird ausgeführt, indem dem Herausgeforderten eine Waffe vor die Füße geworfen wird) oder das Khavashk, ein Duellkampf zwischen zwei Rittern, das bis zum ersten Treffer, ersten Blut oder bis zum Tode gehen kann, beides kommt aber eher selten vor.
Abwählen von Bhan
Obwohl ein Bhan von des Falgathen Gnaden herrscht, kann er vom Volk abgewählt werden, wenn er seiner Aufgabe nicht gerecht wird:
Bei gravierenden Verfehlungen eines Bhan wird der Dorfrat zusammengerufen, der mit ¾-Mehrheit beschließen kann, eine Fahne am Burgtor anzubringen.
Hängen dort bereits drei Fahnen und das Anbringen einer vierten wird beschlossen, wird ein Preardin hinzugeholt, der sich mit Dorfrat und Bhan um eine Schlichtung bemüht. Schlägt diese fehl, wird der Bhan abgesetzt und vom Falghaten ein neuer Bhan berufen.
Nach Absprache zwischen Bhan, Preardin und Dorfrat können bereits angebrachte Fahnen auch wieder entfernt werden.
Dieses System gibt es nur bei Bhan. Bei höheren Rittern geht es über die Vorgesetzten:
*Tarobhan: Stimmen die Bhan des Horken mit ¾-Mehrheit für die Absetzung, wird dies dem Tarq vorgetragen, der über die Berechtigung des Antrags entscheidet.
*Tarq: Stimmen die Tarobhan des Falgs mit ¾-Mehrheit für die Absetzung, wird dies dem Falgetarqen vorgetragen, der über die Berechtigung des Antrags entscheidet.
*Falgetarq: Stimmen die Tarqs mit ¾-Mehrheit für die Absetzung, wird dies direkt dem Falghaten vorgetragen, der über die Berechtigung des Antrags entscheidet.
[Für das obere Foto auf dieser Seite danken wir Ralf Hüls: www.kamerakata.de]
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